Urheberrecht und Lizenzen
# Urheberrecht
Werke (Texte, Musikstücke, Bilder/Fotos, Videos, Programm, Apps, usw.) sind normalerweise urheberrechtlich geschützt
- auch wenn nichts über ein Copyright steht
- auch wenn kein ©-Zeichen vorhanden ist
- auch wenn das Werk im Internet abrufbar ist
- auch wenn bereits hunderte Kopien davon gemacht worden sind
Grundsätzlich ist für jede Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks eine Erlaubnis nötig – eine Quellenangabe allein genügt nicht!.
Das Gesetz erlaubt folgendes:
- Privatgebrauch
- Zitieren kleiner Textausschnitte
- Verwendung im Schulunterricht
Für jede weitergehende Nutzung muss die Erlaubnis des Rechteinhabers eingeholt werden. Urheber können mit Lizenzen automatisch zusätzliche Nutzungen erlauben.
# Lizenzen
- Jede Person, die ein Werk erstellt, ist automatisch Urheberin.
- Ein Teil des Urheberrechts ist das Nutzungsrecht.
- Die Urheberin kann frei entscheiden, von wem, wann, wo ihr Werk verwendet werden darf.
- Das Abtreten einzelner Nutzungsrechte nennt man Lizenz.
- Um aufwändige Einzelverhandlungen zu vermeiden, gibt es standardisierte Lizenzformen, die eine Klärung der Nutzungsbedingungen vereinfachen.
# Creative Commons (CC)
Bei den Lizenzen nach «Creative Commons» gibt es vier mögliche Bedingung zu beachten:
- «Namensnennung»
- «keine Bearbeitung»
- «nicht kommerziell»
- «Weitergabe unter gleichen Bedingungen»
# Erklärung im Video (englisch)
# Erklärung als Infografik

# Quellen für Bilder
- unsplash.com (opens new window)
- Fotosuche, freie Lizenz
- flickr.com (opens new window)
- Online-Foto-Community
- Achtung: Lizenzfilter setzen!
- pixabay.com (opens new window)
- Bildersuche mit freier Lizenz
- Achtung: gesponsorte Links
- images.google.ch (opens new window)
- Filter setzen unter
- Tools Nutzungrechte
- search.creativecommons.org/search/image (opens new window)
- Bildersuche, Creative Commons